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Allgemeine Verkauf- und Lieferbedingungen

Artikel 1. Allgemein

1.1 Diese Bedingungen sind anwendbar auf jedes Angebot, jede Offerte und jede Vereinbarung zwischen ALG-Trade und einer Gegenpartei worauf ALG-Trade diese Bedingungen anwendbar gemacht hat, sofern Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
1.2 Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufs- oder übrigen Bedingungen von Gegenpartei werden ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Wenn sich zwischen den Parteien eine Situation ergibt, die nicht in diesen allgemeinen Bedingungen geregelt ist, dann muss diese Situation im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen beurteilt werden.
1.4 Wenn Sie ein Angebot akzeptieren oder eine Bestellung machen, akzeptieren Sie gleichzeitig die Anwendbarkeit dieser Bedingungen.
1.5 Wenn ALG-Trade nicht immer die strenge Erfüllung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen davon nicht gelten, oder dass ALG-Trade in jeglichem Maße das Recht verlieren würde, um in anderen Fällen die genaue Erfüllung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

Artikel 2. Offerten und Angebote

2.1 Alle Offerten und Angebote des Verkäufers sind freibleibend, es sei denn, in der Offerte ist eine Annahmefrist gestellt. Eine Offerte oder ein Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist. ALG-Trade kann nicht für seine Offerten oder Angebote haftbar gemacht werden, wenn der Käufer angemessenerweise verstehen kann, dass die Offerten oder Angebote, oder ein Teil davon, eine deutliches Versehen oder einen Schreibfehler enthält.
2.3 Alle Preise sind inklusive 19% Mehrwertsteuer.
2.4 Eine zusammengestellte Preisangabe verpflichtet ALG-Trade nicht um einen Teil des Auftrages gegen einen entsprechenden Teil des Preises aus zu führen.
Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 3. Vereinbarung

3.1 Diese Vereinbarung kommt zustande wenn ALG-Trade diese entweder schriftlich bestätigt hat, oder mit der Ausführung angefangen hat, oder via Erteilung oder Zuschicken der Rechnung an die Gegenpartei.
3.2 Eventuelle zusätzliche Änderungen oder Verabredungen genau wie (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen, binden uns nur wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind.

Artikel 4. Verschiebung und Lösung der Vereinbarung

4.1 ALG-Trade ist befugt die Befolgung der Verpflichtungen zu verschieben oder die
Vereinbarung unverzüglich und direkt zu lösen, wenn die Gegenpartei die Verpflichtungen
nicht, nicht komplett oder nicht rechtzeitig befolgt. Oder wenn Umstände eintreten, von
solcher Art, dass die Befolgung der Vereinbarung unmöglich oder unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung ALG-Trade schwerlich zugemutet werden kann.
4.2 Wenn ALG-Trade aus den Gründen sowie in diesem Artikel erwähnt die Vereinbarung verschiebt oder löst, ist sie aus diesem Grund in keiner Weise haftbar für Schäden und Kosten oder

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